CDU-Mitglieder fälschlicherweise als städtische Vertreter genannt

Veröffentlicht am 02.03.2020 in Allgemein

Die SPD hat jetzt aufgedeckt, was durch die Stadt Dülmen seit 1984 „versehentlich unterblieben“ ist: In die Mitgliederversammlung Wohnungsbau- und Siedlungsgenossenschaft (kurz WSG) wurde seitdem kein offizieller Vertreter der Stadt gewählt – stattdessen werden vier Aufsichtsratsmitglieder als städtische Vertreter tituliert, obwohl hier gar keine Verbindung bestehen sollte. Der Profiteur: die CDU.

Die SPD hat jetzt aufgedeckt, was durch die Stadt Dülmen seit 1984 „versehentlich unterblieben“ ist: In die Mitgliederversammlung Wohnungsbau- und Siedlungsgenossenschaft (kurz WSG) wurde seitdem kein offizieller Vertreter der Stadt gewählt – stattdessen werden vier Aufsichtsratsmitglieder als städtische Vertreter tituliert, obwohl hier gar keine Verbindung bestehen sollte. Der Profiteur: die CDU.

Doch der Reihe nach. Die Stadt Dülmen besitzt 70 eigene Anteile an der WSG. Die WSG ist eine kreisweite Genossenschaft, die aus privaten Mitgliedern wie auch drei Städten als Mitgliedern besteht – Dülmen, Coesfeld und Billerbeck sind an der Genossenschaft beteiligt. Wichtige Gremien sind hier die Mitgliederversammlung, in der jedes Mitglied eine Stimme hat. Die Mitgliederversammlung wiederum wählt aus ihrer Mitte insgesamt neun Vertreter. Diese spiegeln real die drei beteiligten Städte wieder: vier Dülmener, vier Coesfelder und eine Billerbeckerin sitzen im Aufsichtsrat.

Im November haben wir einen Antrag zur Prüfung einer Fusion der WSG mit der Wohnbau Westmünsterland eG vorgelegt. Für uns benötigt es eine kreisweit stark agierende Genossenschaft. Die WSG ist im Vergleich zur Wohnbau Westmünsterland bei weitem nicht so aktiv, weshalb wir aus logistischen und strukturellen Gründen eine Fusion für sinnvoll erachten.

Bei Recherchen stellten wir dann fest, dass die drei CDU-Ratsherren Wilhelm Wessels, Klaus Kleerbaum und Dieter Hilgenberg auch im Aufsichtsrat der WSG sitzen. Ebenfalls im Aufsichtsrat sitzt der ehemalige Stadtbaurat und CDU-Mitglied Clemens Leushacke, Christa Krollzig, ebenfalls CDU-Mitglied, sitzt zudem im Vorstand der WSG. Insgesamt sind somit fünf CDU-Mitglieder aus Dülmen in Gremien der WSG vertreten. Für die drei genannten Stadtverordneten der CDU wird dies relevant für die Frage der Befangenheit, die in § 31 der Gemeindeordnung (GO) geregelt ist. Tatsächlich wären die Mitglieder gemäß Absatz 2 Nummer 2 Fall 2 befangen, wenn sie Mitglied eines Aufsichtsrates einer betreffenden Organisation sind – außer, sie gehören dem Aufsichtsrat als Vertreter bzw. auf Vorschlag der Gemeinde an.

Dass Kommunen Vorschläge für solche Gremien machen, ist nichts ungewöhnliches. So werden meist zu Beginn einer Wahlperiode diese Gremien besetzt, in Dülmen geschah dies 2014 (Vorlage 027/2014) – NICHT aber für den Aufsichtsrat oder die Mitgliederversammlung der WSG! Dies ist interessant, denn im alljährlichen Beteiligungsbericht (z.B. für 2017, Vorlage 083/2019) werden die betreffenden Personen immer als „Vertreter der Stadt“ angegeben, für die Mitgliederversammlung wird niemand genannt.

Um bei einem solch gravierenden Fehler nichts zu übersehen, haben wir deshalb die Stadt Dülmen schriftlich um Stellungnahme gebeten. Hier wurde uns schwarz auf weiß die Befürchtung bestätigt.

So hat es die Stadt Dülmen seit 1984 versäumt, einen Vertreter in die Mitgliederversammlung der Stadt Dülmen zu entsenden, wie es § 63 und § 113 der Gemeindeordnung vorschreiben. Sie geht davon aus, „dass eine Beschlussfassung trotz der Gesetzesänderung im Jahre 1984 versehentlich unterblieben ist“. Somit wurden seit 1984 vermutlich sämtliche Beteiligungsberichte und Gesamtabschlüsse mit dieser falschen Information gespickt.

Außerdem seien die Personen im Aufsichtsrat doch keine Vertreter der Stadt, da diese nicht von der Stadt benannt bzw. gewählt werden können, sondern durch die Mitgliederversammlung der WSG selbst gewählt werden. Die drei CDU-Mitglieder sind also als eigenständige Mitglieder im Aufsichtsrat und vertreten nicht die Stadt Dülmen. Damit sind sie für den Antrag zu einer möglichen Fusion befangen.

Dieser Fall zeigt zudem die Verflechtungen von Verwaltung und CDU – normalerweise sollten diese getrennt sein. Doch hier ist der Übergang eindeutig fließend: Zwar gibt die Stadt an, die 5 Anteile der CDU-Mitglieder seien private Anteile der Personen und dadurch nicht im Zusammenhang mit der Stadt zu sehen. Gleichzeitig wird im Beteiligungsbericht jedoch von 75 Anteilen gesprochen, obwohl die Stadt nur 70 Anteile besitzt – hier werden also scheinbar die 5 CDU-Anteile einfach mitgerechnet.

Für den Ortsvereinsvorsitzenden Simon Peletz steht fest: die CDU wurde jahr(zehnt)elang bevorteilt, grundlegende gesetzliche Vorgaben wurden nicht umgesetzt. „Die CDU führt den Wähler an der Nase herum und nutzt ihre jahrzehntelange Machtposition für ihre eigenen Interessen aus“, so Peletz. „Die CDU scheint die Stadt Dülmen als ihren Selbstbedienungsladen zu sehen, für sie ist es selbstverständlich, dass sie die Stadt vertreten. Dass hier der Wille des Bürgers schlicht umgangen wird, scheint ihnen egal – sie scheren sich nicht um die kommunale Demokratie!“

Besonders pikant dabei: Klaus Kleerbaum von der CDU und Aufsichtsratsmitglied ist Kommunalrechtler bei der Kommunalpolitischen Vereinigung. Er hätte diesen Fehler erkennen sollen. „Ich fühle mich als Bürger dieser Stadt getäuscht“, so Peletz.

Der Ortsvereinsvorsitzende ärgert sich über das Selbstverständnis der CDU. „Für die CDU scheint es gottgegeben, die Stadt Dülmen nach außen zu vertreten. Hier werden Leute als Vertreter der Stadt behandelt, die keine Vertreter sind. Für mich ist das eine Frechheit und Respektlosigkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt – Dülmen ist keine Erbmonarchie, die innerhalb der CDU weitergegeben wird. Auch dafür werden wir im September antreten, um für eine transparente Kommunalpolitik zu kämpfen!“

 

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